Unsere Leistungen


"Es ist ein Unterschied, ob dich ein anderer Mensch nur wäscht und seine Arbeit tut oder ob dich ein Mensch pflegt und deine Seele berührt".

Grundpflege

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht das Recht jedes Menschen auf ein eigenständiges Leben sowie einen würdevollen Umgang. Getreu unseremLeitsatz „ambulant vor stationär“unterstützen wir Pflegebedürftige in ihrer gewohnten Umgebung und fördern ihre Selbstständigkeit

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Behandlungspflege

Die „Behandlungspflege“ nach § 37 Abs. 2 SGB V ist eine Maßnahme der ärztlichen Therapie, die Ihr behandelnder Arzt an uns als ambulanten Pflegedienst delegiert. Sie ist häufig notwendig, wenn Sie nicht zu Ihrem Arzt gehen können und Sie nicht in der Lage sind, diese Maßnahmen selbst durchzuführen.

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Hauswirtschaft

Unter Hilfen bei der Haushaltsführung werden folgende gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Hilfen im Ablauf des täglichen Lebens verstanden (§ 36 SGB XI)

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Beratungsgespräch §37.3 SGB XI

Wenn Sie bei vorhandenem Pflegegrad 2-5 ausschließlich Geldleistungen für eine selbstbeschaffte Pflegeperson beziehen (Pflegegeld), müssenSie eine Beratung in Ihrer Häuslichkeit über einen Pflegedienst (oder einen anderen geeigneten Anbieter) in folgendem zeitlichen Abstand durchführen lassen

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