Behandlungspflege


"Die Behandlungspflege bedarf der ärztlichen Verordnung und umfasst medizinische Pflegeleistungen.

Ziel der Behandlungspflege ist es, die Verbesserung oder Heilung von Krankheiten herbeizuführen bzw. die Verschlimmerung von solchen zu verhindern".


Die „Behandlungspflege“ nach § 37 Abs. 2 SGB V ist eine Maßnahme der ärztlichen Therapie, die Ihr behandelnder Arzt an uns als ambulanten Pflegedienst delegiert. Sie ist häufig notwendig, wenn Sie nicht zu Ihrem Arzt gehen können und Sie nicht in der Lage sind, diese Maßnahmen selbst durchzuführen. Sie können auch über einige Tage in Anspruch genommen werden, wenn Sie bestimmte Maßnahmen erst erlernen müssen.


Ihr behandelnder Arzt kann folgende Behandlungspflegen an uns delegieren, die dann in der Regel von Pflegefachkräften (examinierte Kranken-/Altenpfleger) durchgeführt werden:


1. Blutdruck-/Blutzuckermessung,
2. Medikamente vorbereiten oder Einnahmehilfe,
3. An-/Ablegen eines Stützverbandes (Kompressionsverband),
4. An-/Ausziehen von Stützstrümpfen (Kompressionsstrümpfe),
5. Verabreichen von Augentropfen/-salbe,
6. Richten und Verabreichung von Injektionen (Spritzen),
7. Anhängen von ärztlich verordneten subkutan Infusionen,
8. Hilfe bei Zubereitung und Durchführung von Inhalationen,
9. Anlegen und Wechseln eines Wundverbandes,
10. Behandlung eines bestehenden Druckgeschwüres,
11. Durchführung einer Sanierung bei MRE-Besiedelung,
12. Verabreichen von Medikamenten zur Darmentleerung,
13. Hilfen bei der Katheterisierung der Harnblase.