"Die Qualität der häuslichen Pflege und Betreuung wird gesichert.
Die pflegenden Angehörigen werden praxisnah unterstützt. Sie erhalten alle Informationen und praktischen Anleitungen, die sie benötigen".
Wenn Sie bei vorhandenem Pflegegrad 2-5 ausschließlich Geldleistungen für eine selbstbeschaffte Pflegeperson beziehen (Pflegegeld), müssen Sie eine Beratung in Ihrer Häuslichkeit über einen Pflegedienst (oder einen anderen geeigneten Anbieter) in folgendem zeitlichen Abstand durchführen lassen:
- Pflegegrad 2-3: einmal je Halbjahr (verpflichtender Beratungseinsatz)
- Pflegegrad 4-5: einmal je Vierteljahr (verpflichtender Beratungseinsatz)
Zudem können Sie bei Pflegegrad 1 oder bei den Pflegegraden 2-5 (wenn eine Pflegedienst die häusliche Pflege übernimmt oder unterstützt) eine Beratung in Ihrer Häuslichkeit über einen Pflegedienst (oder einen anderen geeigneten Anbieter) in folgendem zeitlichen Abstand durchführen lassen:
- Pflegegrad 1-5: einmal je Halbjahr (freiwilliger Beratungsbesuch)
Damit wird Ihnen die Möglichkeit der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachliche Unterstützung zur Seite gestellt.
Die Beratungsbesuche des Ambulanten Pflegedienstes IRP erfolgen ausschließlich durch erfahrene Pflegefachkräfte. Dabei wird sichergestellt, dass der Beratungsbesuch bei Ihnen auf Dauer von derselben Pflegefachkraft durchgeführt wird.
Bei einem Beratungsbesuch klären wir mit Ihnen z.B. folgende Fragen:
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